Sehr gefährlich oder reif für die Freiheit?
Das Landgericht entscheidet, ob von einem nach Jugendstrafrecht Verurteilten noch eine Gefahr ausgeht, die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtfertigt.
Es ist ein komplizierter und – was die Debatte um die Sicherungsverwahrung betrifft – hochaktueller Fall, über den das Landgericht zu entscheiden hat: Ein 28 Jahre alter Mann, der 2001 wegen Totschlags und versuchten Totschlags nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt wurde, wird Ende Oktober seine Strafe verbüßt haben. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings der Ansicht, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit nach seiner Entlassung wieder eine gravierende Straftat begehen wird und will ihn nicht in die Freiheit entlassen.
"Seine Persönlichkeitsentwicklung ist noch nicht so weit", sagt Staatsanwalt Eckart Berger. Er fordert deshalb die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Zuvor müssen zwei psychiatrische Gutachter die weiterhin bestehende Gefährlichkeit des Verurteilten ...