Ein rückfallgefährdeter Sexualstraftäter nahm trotz Verbots Kontakt zu Kindern auf. Vom Amtsgericht Freiburg wurde der 20-Jährige jetzt zu einer Jugendstrafe von neun Monaten verurteilt.
Mehrere Kinder unter 14 Jahren aus dem SOS-Kinderdorf in Sulzburg haben gut und richtig reagiert, als sie zwischen April und Mai 2018 immer wieder von einem 20-Jährigen angesprochen wurden. Sie haben sich nicht mit ihm getroffen. Schon durch die Kontaktaufnahme, die ihm im Rahmen einer angeordneten Führungsaufsicht verboten ist, hat sich der 20-Jährige strafbar gemacht. Er ist deshalb am Dienstag von einem Jugendschöffengericht des ...