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Fachanwalt für Erbrecht

Sich rechtzeitig um den Nachlass kümmern

  • Do, 23. November 2023, 18:34 Uhr
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Anzeige Erben – aber richtig. Nicht nur, wer eine Immobilie besitzt, sollte sich rechtzeitig Gedanken machen, was mit dem eigenen Vermögen einmal passieren soll.

Ein Testament bringt Klarheit. Foto: (stock.adobe.com)
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Wolfgang Greber, Fachanwalt für Erbrecht in Lahr, gibt Tipps, die helfen sollen, eine zerstrittene Verwandtschaft zu vermeiden.
Alle Jahre wieder
Gefühlt jedes Jahr in dieser trüben Jahreszeit im November schweifen die Gedanken zu der Frage, was nach dem eigenen Tod kommt. Man kennt seine Angehörigen und ahnt, wie viel Streitpotential der eigene Erbfall nach sich ziehen kann. Andererseits fühlt man sich mit Anfang 70 noch jung genug, "das mit dem Testament" noch etwas aufzuschieben, auch wenn es hier und da schon etwas zwickt.

Redet Ihr noch miteinander?
Diese Frage zeigt, welches Streitpotential ein Erbfall nach sich ziehen kann. Gerade Geschwister nehmen dies zum Anlass, alte Rechnungen zu begleichen.

Oder habt Ihr schon geerbt?
Nach dem Tod fallen meist alle moralischen Bedenken und es geht in vielen Familien nur noch um das liebe Geld. Wird kein Testament geschrieben, so regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, wer erbt. Das kann passen. Aber meistens passt es nicht. Es entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle reden über alles mit. Alle verwalten alles gemeinsam. Streit vorprogrammiert.

Besser ist ein Testament
Bei aller Harmonie – einer der Erben kann vorher versterben. Oder das Verhältnis kann sich verschlechtern. Ein Erbstreit ist nicht nur teuer, es droht gar die Zwangsversteigerung der Nachlassimmobilien und damit die Vernichtung geerbter Vermögenswerte.

Nicht auf die letzte Minute
Man sollte deshalb rechtzeitig und in Ruhe überlegen, wer mit wie viel Prozent Erbe wird, wer was erhält und wer als Testamentsvollstrecker den Nachlass zu Geld macht, Geschirr und Besteck verteilt und die Tür abschließt. Der ein oder andere Gedanke darf in diesem Zusammenhang darauf verschwendet werden, ob den potentiellen Kandidaten eine einvernehmliche Nachlassauflösung zuzutrauen ist. Dass dies rechtzeitig, in Ruhe und in geistiger Frische geschehen sollte, und nicht erst hoppla-hopp, wenn jemand gesundheitlich angeschlagen oder zu alt wird, liegt auf der Hand.

Pflichtteile und Freibeträge
Der Versorgung der Ehegatten oder der Lebensgefährten sollte ebenso die eine oder andere Überlegung gewidmet werden. Pflichtteile, Steuerbefreiungen und Freibeträgen sind in diesem Zusammenhang Stichworte. Dem 18-jährigen Enkel dürfte die Steuer zwar egal sein. Er freut sich jedoch bestimmt, von Oma oder Opa ein Vermächtnis zu erhalten.
Sie haben noch Fragen?
Dann wenden Sie sich an
Wolfgang Greber, Fachanwalt für Erbrecht
Lotzbeckstraße 32, 77933 Lahr
Telefon: 07821/954710
oder [email protected]

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