Silikon vor höchster Instanz
Der Bundesgerichtshof ruft im Fall der Klage wegen minderwertiger Brustimplantate den EuGH an.
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Schmerzensgeldklage einer Frau mit minderwertigen Brustimplantaten am Donnerstag keine Entscheidung getroffen. Vielmehr riefen die fünf Richter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser muss nun erst einmal klären, welche Pflichten der TÜV Rheinland bei der Überwachung der französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) gehabt hätte.
PIP hatte jahrelang Brustimplantate mit billigem Industriesilikon gefüllt, anstatt mit dem dafür zugelassenen Material. Schätzungen zufolge waren weltweit 100 000 Frauen betroffen, 5000 allein in Deutschland. Auch ...