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So können Sie die Inhalte der BZ ganz legal nutzen und verbreiten

Selina KabisHolger Knöferl
  • &

  • Do, 06. Juli 2023, 11:00 Uhr
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Mal eben ein Foto von einem BZ-Artikel machen und das dann im Internet veröffentlichen? Wenn Sie unsere Inhalte weiterverbreiten wollen, gilt es einiges zu beachten. Ein Überblick.

So bitte nicht. Inhalte der BZ sind urheberrechtlich geschützt.  | Foto: Andrea Schiffner
So bitte nicht. Inhalte der BZ sind urheberrechtlich geschützt. Foto: Andrea Schiffner
Mal eben ein Foto von einem Artikel der Badischen Zeitung machen und bei Facebook posten? Den Screenshot eines Beitrags in einer WhatsApp-Gruppe teilen? Das Foto vom Internet-Auftritt der BZ einfach in der Vereinsbroschüre veröffentlichen? Darf man das? Das alles ist im Urheber- und Leistungsschutzrecht geregelt.

Darf ich BZ-Inhalte digital oder gedruckt vervielfältigen?

Nein. Grundsätzlich ist jede Verbreitung und Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten lizenzpflichtig. Daher ist es leider nicht möglich, dass Artikel, Fotos oder Grafiken der Badischen Zeitung auf einer anderen Internetseite ohne eine Lizenzierung zweitverwertet und veröffentlicht werden. Insbesondere Darstellungen ganzer Zeitungsseiten inklusive BZ-Layout, eingescannte Artikel, Screenshots, PDFs oder sonstige Bilddateien (z. B. JPEG) dürfen nicht auf anderen Internetseiten oder in Social Media veröffentlicht werden. Auch ein Nachdruck ist ohne Lizenz nicht zulässig.

Warum kann ich Inhalte der BZ nicht einfach weiterverwenden?

Alle unsere Inhalte unterliegen Urheber- und Nutzungsrechten. Der korrekte Umgang damit ist uns sehr wichtig, betreffen sie doch die Rechte unseres Unternehmens sowie all unserer Mitarbeitenden, die Inhalte erstellen. So stellen wir unter anderem sicher, dass wir mit unseren Inhalten die erforderlichen Einnahmen erzielen, um unsere Autoren und Fotografen zu bezahlen. Und wir stellen sicher, dass unseren zahlenden Kunden keine Nachteile durch eine unrechtmäßige Nutzung unserer Inhalte entstehen, indem bezahlpflichtige Inhalte anderweitig kostenlos verbreitet werden.

Für welche Verwendungszwecke kann ich Lizenzen erwerben?

Sie erhalten exklusiv bei uns Nutzungslizenzen für:
  • Nachdrucke (Print) in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Magazinen, Jubiläumsschriften, Broschüren, Jahresabschlussberichten, Kunden/Firmenmagazine, Vereins- und Mitgliederzeitungen, Schul- und Hochschularbeiten und für CD/DVD
  • die digitale Wiederveröffentlichung auf Websites, in Ihrem Intranet, im Newsletter oder Social Media
  • die Wiedergabe in Vorträgen/Seminaren/Präsentationen, Ausstellungen, Film-, Fernseh- und Audioproduktionen
  • eine crossmediale Wiederveröffentlichung
Wohin wende ich mich, wenn ich Inhalte vervielfältigen möchte?

Zu den Inhalten zählen Texte, Grafiken, Bilder, Videos etc. Teilen Sie uns den Inhalt (Angabe von Titel, Autor und Erscheinungstag und/oder Link zum Online-Artikel), den Verwendungszweck (kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung, Art und Umfang der geplanten Verwendung etc.) immer über das Nutzungsrecht-Formular (siehe Infobox) mit. Wir erstellen Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

Die BZ hat über mich berichtet. Kann ich ein Beleg-PDF veröffentlichen?

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Artikel-PDFs nur den jeweiligen Autorinnen und Autoren als Belege zur Verfügung stellen. Firmen, über die im Rahmen eines Artikels berichtet wurde sowie Interviewpartner können ein kostenloses Artikel-PDF lediglich zur privaten Nutzung erhalten. Alle weiteren Verbreitungsarten sind nur durch Verlinkung oder Lizenzierung möglich. Übrigens: Abonnenten von BZ-Digital Premium haben auf unserer Webseite BZ-Online die Möglichkeit, direkt beim Artikel ein PDF-Dokument dieses Artikels im Zeitungslayout herunterzuladen. Diese Funktion findet sich am Ende des Artikels (Zeitungsartikel im Zeitungslayout: PDF-Version herunterladen). Sie ist verfügbar für die meisten Artikel ab Frühjahr 2018. Abonnenten der gedruckten BZ können diese Funktion nutzen, wenn Sie das Digital-Paket "BZ-Digital Premium" zu ihrem Zeitungsabonnement dazubuchen.

Muss ich für jeden Artikel und jedes Foto einzeln die Rechte anfordern?

Ja, werden Artikel mit Bildern oder Grafiken illustriert, müssen sowohl für den Artikel als auch die dazugehörigen Bilder die Rechte einzeln geklärt und die Weiterverwendung lizenziert werden.

Darf ich Artikel der BZ auf meiner Website verlinken?

Ja, wir freuen uns, wenn Sie Beiträge aus der Badischen Zeitung verlinken. Diese Form der weiteren Veröffentlichung von BZ-Material wird von uns unterstützt, ist kostenlos und urheberrechtlich abgesichert. Sie finden die Verlinkungs-Funktion auf badische-zeitung.de immer am Fuß eines Artikels. Das Verlinken von BZ-Inhalten in Social Media (zum Beispiel Facebook, Twitter, Pinterest oder Linkedin) ist ebenfalls kostenlos möglich. Denn so bleiben die Nutzungsrechte gewahrt.

Darf ich das Logo der Badischen Zeitung nutzen?

So wie die Logos und Marken anderer großer Unternehmen ist das Logo der Badischen Zeitung geschützt. Die Nutzung von Logos der Badischen Zeitung ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung und nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einer lizenzierten Nutzung von BZ-Artikeln gestattet.

Was ist mit Inhalten, die digital hinter der Bezahlschranke stehen?

Die Badische Zeitung ist ein Verkaufsprodukt. Aufwändige und hochwertige Eigenbeiträge stehen daher auf badische-zeitung.de hinter einer Bezahlschranke (Paywall). Damit die Wertigkeit dieser Texte durch die Wiederverwertung auf anderen Websites nicht verloren geht, vergeben wir Nutzungslizenzen nur unter der Voraussetzung, dass die Texte auf der Fremd-Plattform ebenfalls wieder hinter einer Paywall stehen und zudem mit dem Eintrag "noindex" in den Meta-Tags versehen werden. Selbstverständlich können alle BZ-Plus, BZ-Abo und BZ-Archiv-Texte auch verlinkt werden.

Wie kann ich BZ-Artikel in einem Pressespiegel nutzen?

Die Badische Zeitung arbeitet mit der Firma PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG in Berlin (http://www.pressemonitor.de zusammen. Dort finden Sie für interne Pressespiegel unsere BZ-Artikel und können sie auf einfache Weise lizenzieren.

Darf ich aus BZ-Artikeln zitieren oder Zitate verwenden?

Ja. Das Zitieren aus Artikeln der Badischen Zeitung ist entsprechend der gesetzlichen Ausnahmen und unter Einhaltung der Regelungen der §§51 und §§63 UrhG genehmigungsfrei zulässig. Werbliche, kommerzielle Nutzungen oder die Verbreitung von Zitaten innerhalb eines größeren Personenkreises sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Neben der obligatorischen Nennung von Quelle (Badische Zeitung), Urheber (Name Autor/in) und Datum (der Veröffentlichung in der BZ) bitten wir Sie, auch auf den entsprechenden Artikel zu verlinken.

Gibt es einen Archiv-Service? Woher erhalte ich ältere Artikel?

Einen Archiv-Service für private oder gewerbliche Recherchen bieten wir in dieser Form nicht mehr an.
  • Für Ihre Recherche bis ins Jahr 2001 finden Sie alle Artikel in unserem Online-Archiv.
  • Für weiter zurückliegende Recherchen verweisen wir auf das Archiv der Stadt Freiburg oder auf das Archiv der Universitätsbibliothek.
  • Exemplare historischer Zeitungen erhalten Sie beim Historia Verlag.
Was passiert, wenn ein Beitrag von einem freien Mitarbeiter stammt?

Die BZ besitzt nur die uneingeschränkten Nutzungsrechte von denjenigen Inhalten, die von unseren fest angestellten Mitarbeitenden während ihrer Arbeitszeit erstellt wurden. Wurde der Artikel bzw. das Bild von einem freien Mitarbeiter/ einer freien Mitarbeiterin erstellt, leiten wir Ihre Anfrage gerne an die Person weiter. Denn die Urheberrechte liegen bei diesen freien Journalisten.

Was kostet eine Lizenzierung von Inhalten?

Unsere Preise für die Nutzung von BZ-Inhalten orientieren sich am genauen Verwendungszweck und werden individuell vereinbart.

Gibt es Preisnachlässe?

Institutionen, die einen öffentlichen Bildungsauftrag innehaben, die keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, sowie Schulbuchverlagen gewähren wir Preisnachlässe. Wir behalten uns vor, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 Euro netto zu veranschlagen. Dies ist notwendig, da bei uns teilweise erhebliche Aufwände entstehen, um die angefragten Inhalte in unserem Redaktionssystem zu finden und die Rechte zu klären.

Was ist mit Privatpersonen und gemeinnützigen Institutionen?

Wenn Sie Inhalte der Badischen Zeitung für den reinen privaten Gebrauch verwenden wollen, ohne jede kommerzielle Verwertungs- und Verbreitungsabsicht (gilt auch im Familien- und Freundeskreis), erhalten Sie die Verwertungsrechte kostenlos. Institutionen, die der Gemeinnützigkeit unterliegen, erhalten die Verwertungsrechte ebenfalls kostenlos. Wir behalten uns in beiden Fällen aber vor, eine Bearbeitungspauschale zu veranschlagen.

Was passiert bei sehr umfangreichen Anfragen?

Regelmäßig erreichen uns Anfragen zur Weiternutzung beispielsweise von Artikelreihen oder Serien. Entsteht durch Ihre Anfrage bei uns ein größerer Recherche-Aufwand, behalten wir uns vor, eine Service-Pauschale in Höhe von 35 Euro netto zu berechnen. Daher bitten wir Sie im eigenen Interesse, uns alle relevanten Informationen gleich mitzuteilen.

Wie kann ich BZ-Inhalte für eine Präsentation oder eine wissenschaftliche Arbeit nutzen.?

Bei der Wiederverwertung eines Artikels oder eines Bildes aus der Badischen Zeitung im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Arbeit, kommt es bei der Preisgestaltung darauf an, ob die Präsentation/ die Abschlussarbeit einem kleinen (nur Studierende und Dozenten erhalten Einblick) oder größeren Personenkreis (z.B. Veröffentlichung einer Dissertation in einem Buchverlag) zugänglich gemacht wird. Wir bitten Sie daher im eigenen Interesse, uns alle relevanten Informationen über das Nutzungsrecht-Formular zukommen zu lassen.
Adressen im Internet

Nutzungsrechtsanfragen:
mehr.bz/nutzungsrecht

BZ-Online Archiv:
http://www.badische-zeitung.de/archiv

Archiv der Stadt Freiburg:
mehr.bz/archiv-freiburg

Ressort: Wir über uns

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 05. Juli 2023: PDF-Version herunterladen

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