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Gefahrenabwehr

Spaziergänger dürfen freilaufende Hunde laut Gericht abwehren

  • dpa

  • Mi, 31. Oktober 2018, 21:47 Uhr
    Panorama

     

Spaziergänger dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge effektive Abwehrmaßnahmen ergreifen, wenn sich ihnen ein fremder, nicht angeleinter Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert.

Will er vielleicht nur spielen? Aus Si...er Jogger sah das anders. (Symbolbild)  | Foto: dpa
Will er vielleicht nur spielen? Aus Sicht des Spaziergängers in besagtem Fall, ja. Der Jogger sah das anders. (Symbolbild) Foto: dpa
Dieser Beschluss sei nicht nur auf Rheinland-Pfalz bezogen, sondern gelte immer, wenn eine ...

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