Deshalb wird ein 64-Jähriger wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
ST. BLASIEN. Vor dem Amtsgericht St. Blasien wurde mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen der Prozess gegen einen 64-jährigen Taxifahrer fortgesetzt, der sich wegen Beleidigung verantworten musste. Der Direktor des Gerichts, Martin Hauser, verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 ...