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Strafbefehl für Hobbygolfer

  • Mi, 21. März 2001
    Freiburg

     

Der frühere Ortsvorsteher Bernhard Baumann soll 6300 Mark zahlen und legt Widerspruch ein.

Wegen Vorteilsannahme im Amt hat das Amtsgericht Freiburg jetzt Strafbefehl gegen den ehemaligen Ortsvorsteher von Munzingen erlassen. Bernhard Baumann, inzwischen pensioniert, hatte dreieinhalb Jahre lang kostenlos beim Golfclub Tuniberg spielen dürfen. Er hat bereits Einspruch eingelegt.

"Für meinen Mandanten und seine Frau ist das eine enorme Belastung", sagt Verteidiger Albert Köberle. Er und sein hinzugezogener Kollege ...

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