Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

10. März 2011

Narrengericht kennt keine Gnade

Höchststrafe selbst für den Ehrenzunftmeister.

  1. Gnadenlos gerecht war das hochwohllöbliche Narrengericht. Nicht jeder "Zäche" sieht zäch aus - zum Glück! Foto: Binner-Schwarz

STÜHLINGEN. Keine Gnade kannte das hochwohllöbliche Narrengericht der "Hungrige Stühlinger". Um der Gerechtigkeit willen schreckte Klagenärrin Gudrun vom Unterdorf auch vor der allerhöchsten Narrenprominenz nicht zurück. Sie bezichtigte den Ehrenzunftmeister Ehrenfried Arnhalder mangelnder Solidarität mit den gemeinen Hansele.

Während diese tropfnass durch den Umzug des Tiengener Hochrheinnarrentreffens gumpten, versteckte sich der EZ knochentrocken und zufrieden lächelnd auf dem Komedienwagen der Prominenz. Auch habe ihm sein wiederholtes medienwirksames Auftreten bei der "Konstanzer Fasnacht" den Ruf eines "Inhaus-Hansele" eingebracht. Des Weiteren sei zu befürchten, dass er künftig statt der hiesigen Narrensprüche "Ho-Narro!" rufen werde. Selbst die unerschütterliche Verteidigerin Bernadotte konnte den so hart Beschuldigten nicht herauspauken, obwohl sie betonte: "Was gibt es Schöneres als ein fröhliches EZ-Gesicht im Fernsehen, das uns während der langen Sendung alle gefühlten 5-Minuten mindestens einmal anstrahlte!" "Fasnacht ist schließlich keine Wohlfühloase!" befand der hochehrwürdige Richter Schorsch und verknackte den Angeklagten ungeachtet seiner hohen Verdienste um die örtliche Narretei zur Höchststrafe. So musste Winterhalder zunächst ohne Mikro durch den "Rebstock" laufen und sämtliche Narrenrufe laut und richtig skandieren. Anschließend wurde er verpflichtet, beim spontan ertönenden Ruf "Kamera!" umgehend bestens positioniert zu feixen. Das Gerichtspublikum machte gerne regen Gebrauch von dieser Möglichkeit.

Werbung


Der zweite Delinquent, Ralf Scherzinger, glänzte durch Abwesenheit. Er hatte einen ganzen Narrenbus mit seiner unerträglichen Duftmarke gefoltert. Sein unverfrorener Giftgasangriff führte nicht nur zu grünen Gesichtern, sondern rief auch Nasenbluten hervor. Künftig wird "Ralf der Dicke" einen Geruchsstopper tragen müssen.

Beim dritten Fall schauten die "16 Zäche" und hier vor allem Oberhorn Abu Buttle überrascht aus der Wäsche. Eigentlich hatten sie mit einer Anklage der Bardame Silke Heigl gerechnet. Hatte es diese doch gewagt, den Jungzächen Tobias Lasarzick mit den Worten: "Bisch du überhaupt scho 18?" die unverzügliche Herausgabe eines hochprozentigen Getränks zu verweigern. Klagenärrin Gudrun fand dies vorbildlich und empfahl "Bibeliskäs und Hühnermist" um den mangelnden Bartwuchs voranzubringen. Ganz so schlimm kam es nicht, der hoffnungsfrohe Zächennachwuchs bekam lediglich einen Permanentbart und ein aufklärendes Ausweisschild verpasst: "Ich bin 18. Ich bin zäch. Ich darf des!"

Beim letzten und allerschwersten Vergehen verurteilte das hohle Gericht gleich sich selbst mit, ging es doch gegen alle Hansele. Sie hatten beim Schuleschließen dem Oberrölli Hans Kern das Mitzelebrieren seiner legendären "Amanda" verweigert und sich so mangelnder Ehrerbietung schuldig gemacht. Natürlich erklang der Kulthit kurz nach dem Schuldspruch mit besonderer Inbrunst! Die Röllimusik unter der Leitung von Felix Pflanzl gab nochmals alles, dann hieß es Abschied nehmen von der Fasnacht 2011! "Kaltes Wasser! Warmes Wasser! Weihrauch! E Schnurre voll Messwii!" forderte "Pfarrer" Hans Kern von seinen "Ministranten" und schon wurde der Bög unter lautem Wehklagen ins Jenseits befördert. Den Narrenbaum der "16 Zäche" gewann Joachim Harrer. Die 500 Euro aus dem Losverkauf gehen in diesem Jahr an den Bauförderverein der katholischen Kirche. Ob dies mit dem überraschenden Interesse von Pfarrer Olaf Winter am Sommer-Zächenhäs zusammenhängt, war nicht in Erfahrung zu bringen.

Autor: Jutta Binner-Schwarz