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22. Oktober 2009 10:50 Uhr

Urteil im Dauer-Prozess

Freispruch für Harry Wörz – Hauptverdächtiger nun ein Polizist

Mehr als zwölf Jahre nach einem beinahe tödlichen Angriff auf eine Pforzheimer Polizistin ist der Angeklagte Harry Wörz zum zweiten Mal freigesprochen worden.

  1. Das Urteil im dritten Prozess gegen Harry Wörz lautet Freispruch. Foto: ddp

Harry Wörz brauchte mehrere Minuten, um seine Fassung wiederzuerlangen. "Der Angeklagte wird freigesprochen", sagte Rolf Glenz, Strafkammervorsitzender beim Landgericht Mannheim – und sofort schossen dem Handwerker aus Birkenfeld bei Pforzheim die Tränen in die Augen. Zwölf Jahre hatte der ungeheuerliche Verdacht auf ihm gelastet, seine damalige Frau beinahe erdrosselt zu haben.

Eine Stunde lang redete Glenz, der 43-jährige Angeklagte lauschte in sich gekehrt und häufig nickend – und mit jedem Satz lösten sich die Vorwürfe zusehends in Luft auf: Es war ein Freispruch erster Klasse. Nach dem Urteilsspruch in Mannheim gibt es Beifall – kaum einer der vielen Duz-Freunde im dicht besetzten Mannheimer Gerichtssaal, der nicht an Harrys Unschuld geglaubt hatte.

Vier Jahre und sieben Monate hat Wörz wegen eines Verbrechens hinter Gittern verbracht, das die einst so lebenslustige Frau – eine Pforzheimer Polizistin – zur Schwerstbehinderten gemacht hatte, zu keiner Äußerung mehr fähig. Wegen versuchten Totschlags war er vom Landgericht Karlsruhe 1998 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, nur die Wiederaufnahme brachte ihn vorzeitig auf freien Fuß. Ein Fehlurteil, denn Harry Wörz hat das Verbrechen wohl nicht begangen – so sieht es das Landgericht Mannheim.

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"Die Kammer hält es für allenfalls möglich, letztlich aber für eher unwahrscheinlich", dass Wörz der Täter war, sagte Glenz. "Allenfalls möglich" ist fast alles – klarer kann ein Gericht nicht formulieren.

KOMMISSAR ALS NEUER VERDÄCHTIGER

Und damit nicht genug: Seit Donnerstag gibt es einen neuen Hauptverdächtigen, einen heute 50-jährigen Pforzheimer Kommissar, seinerzeit Geliebter des damals 26-jährigen Opfers. Glenz, auch mit Rücksicht auf das "schwere Schicksal" der Frau und ihrer Familie um klare Worte bemüht, ließ daran keinen Zweifel: "Die Kammer hält es für durchaus wahrscheinlich, dass er der Täter war."

So deutlich hatte das in dem an überraschenden Wendungen wahrlich nicht armen Indizienprozess noch kein Gericht gesagt. Zwar hatte schon 2001 der Karlsruher Richter Wolf-Rüdiger Waetke, der mit einem Zivilurteil zugunsten von Wörz letztlich das spektakuläre Wiederaufnahmeverfahren ins Rollen gebracht hatte, den Verdacht geäußert, die Pforzheimer Polizei habe einseitig ermittelt – zugunsten des von Anfang an mitverdächtigen Polizeikollegen. Und zulasten von Wörz, der dafür ins Gefängnis wanderte.

VERDÄCHTIGER WAR VORGESETZTER UND LIEBHABER

Diesmal jedoch gab sich die Kammer alle Mühe, einer Aufklärung des Falls näher zu kommen, anstatt den Dauerangeklagten – wie vor vier Jahren – erneut mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen abzuspeisen. Präzise arbeitete Glenz den "permanenten Gefühlskonflikt" des Polizisten heraus, der im Streifendienst der Vorgesetzte der Frau war und schließlich ihr Liebhaber wurde.

Am Samstag vor der Tat hatte er Frau und Kinder verlassen, zwei Tage später, am Montag vor der Tatnacht, kam er reumütig zurück. Doch schon abends wollte er wieder zur Freundin. Nur das Ultimatum der Ehefrau, die mit einer – für ihn finanziell bedrohlichen – Scheidung drohte, hielt ihn zunächst ab. Ist er nachts doch heimlich zur Freundin gefahren, hin und her gerissen zwischen zwei Frauen, von denen er keine aufgeben wollte? "Er hatte allen Grund, sie noch zu später Stunde aufzusuchen", stellte Glenz fest. Die Ehefrau gab ihm zwar ein Alibi, doch das ist aus Sicht des Landgerichts nichts wert – die Frau, ohnehin etwas schwerhörig, schlief tief und fest.

Staatsanwalt Philipp Zinkgräf will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Doch nach den klaren Worten aus Mannheim wird den Anklägern nichts anderes übrig bleiben, als nun gegen den Pforzheimer Polizeikommissar zu ermitteln. Eines jedenfalls ist absehbar: Die Pforzheimer Polizei, die sogar noch nach dem ersten Freispruch von 2005 in einer merkwürdigen Pressekonferenz weiter den Verdacht gegen Wörz geschürt hatte, dürfte mit dem Fall nicht mehr befasst sein.

IST DAS DER SCHLUSSPUNKT IM FALL WÖRZ?

Ist das nun der Schlusspunkt hinter den Fall Harry Wörz? Noch ist der Freispruch nicht rechtskräftig, der Nebenklagevertreter Michael Schilpp will innerhalb der Wochenfrist vorsorglich Revision einlegen – ob er nach Prüfung der schriftlichen Gründe daran festhält, ließ er am Donnerstag offen.

Dass der BGH, wie schon 2006, den Freispruch erneut aufhebt, ist unwahrscheinlich. Maßgeblich war damals ein vermeintliches Briefgeständnis von Wörz – wenn seine Frau aufwache und sage, "ich wär' es gewesen, bin ich für Jahre im Knast", schrieb er da. Vom "hohen Beweiswert", den der BGH den "authentischen Worten" des Angeklagten seinerzeit beimaß, ist nach der Mannheimer Beweisaufnahme freilich nicht mehr viel übrig. Die Vernehmungsbeamten hatten Wörz die Worte gleichsam eingetrichtert – weil sie Druck ausüben wollten. "Die Polizei wollte das Geständnis des Angeklagten", sagte Glenz. "Sie hatte nichts anderes, mit dem sie ihn zu überführen hoffen konnte."

Autor: dpa