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05. November 2011

Gericht trennt Verfahren im Fall Staufen auf

Haftung für Gebäuderisse wird getrennt geklärt.

FREIBURG (dpa/lsw). Der umfangreiche Schadenersatzprozess wegen der Gebäuderisse in der südbadischen Kleinstadt Staufen wird in drei verschiedene Verfahren aufgeteilt. Eine entsprechende Entscheidung fällte am Freitag das Landgericht Freiburg. Damit soll der durch ständige Klageerweiterungen angewachsene Rechtsstreit mit zahlreichen Parteien und elf verschiedenen Anwälten übersichtlicher werden und schneller entschieden werden können.

Das Gericht will sich zunächst um die Klage einer Hauseigentümerin gegen die Stadt Staufen kümmern, bei der es um rund 400 000 Euro geht. Ein Sachverständigengutachten hat für diesen Fall die Bohrungen ursächlich für die Schäden gemacht. Davon abgetrennt wurde der dickste Brocken mit dem Streitwert von 30 Millionen Euro: das Verfahren der Stadt Staufen gegen Planer und das Bohrunternehmen. Gesondert verhandelt wird auch eine weitere Klage der Eigentümerin gegen das Land Baden-Württemberg, in der sie diesem Amtspflichtverletzungen bei der wasser- und bergrechtlichen Genehmigung vorwirft. Auch klagt sie gegen die Planer, planende Firmen und das Bohrunternehmen.

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Autor: dpa