Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten hat das Landgericht am Mittwoch den 73-jährigen Vermieter verurteilt, der im August in Freiburg seinen 22-jährigen Mieter zu Tode geprügelt hatte.
Die Schwurgerichtskammer erkannte auf Totschlag. Obwohl das Urteil auf einer Vereinbarung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung beruht, kann der Täter dennoch ganz normal das Rechtsmittel ...