Wenn das Hochwasser aus der Straße in die Häuser drückt, so hat das – im Unterschied zur Rückstau-Überschwemmung – bei einem gebäudeversicherten Haus doch noch ein gutes: Dann nämlich fällt der gewässerte Keller unter die sogenannten "Elementarschäden" und ist eindeutig ein Versicherungsfall.
Tatsächlich haben die meisten ihr Haus für diesen Schadensbereich versichert, nicht aber für die "Leitungswasserschäden" – wie ...