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Unterm Schutz des Gesetzes

  • Mi, 14. September 2005
    Beruf & Karriere

     

Wer noch lernt, ist in besonderem Maß geschützt / Aber auch bestimmte Pflichten gilt es zu beachten.

Die angespannte Wirtschaftslage macht es Schulabgängern auch in diesem Jahr nicht unbedingt leicht: Freie Lehrstellen sind in manchen Wunschberufen Mangelware. Und bei zuletzt über 30 000 Firmeninsolvenzen jährlich stellt selbst der glücklich ergatterte Ausbildungsvertrag heute mitunter keine Garantie auf den erfolgreichen Eintritt ins Berufsleben dar. Dennoch können Auszubildende in der Regel gelassen in die Zukunft sehen.

"Trotz zahlreicher Veränderungen im Kündigungsrecht steht das Ausbildungsverhältnis auch künftig unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers", erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der ...

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