Ein Zettel hinterm Scheibenwischer reicht nicht aus, wenn man einen Fremdschaden verursacht hat. Das musste auch ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Bad Säckingen erfahren.
Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 875 Euro (25 Tagessätze à 35 Euro) verurteilt. Außerdem ...