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Veranlagung sichert Steuervorteile

  • Von Benedikt Walter

  • Mo, 04. August 2008
    Kreis Lörrach

     

Experte zum Thema: Die Neuregelung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009

B. Walter
B. Walter

LÖRRACH Mit Einführung der Abgeltungsteuer, das suggeriert der Name, sollte die Steuerschuld eigentlich schon beim Eingang der Kapitalerträge endgültig beglichen sein. Jedoch werden auch künftig viele Anleger nicht um eine Erklärung ihrer Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung umhinkommen. Sei es, weil es unter Umständen gesetzlich vorgeschrieben ist oder Wahlrechte genutzt werden. Das kann unter anderem dann gegeben sein, der individuelle Grenzsteuersatz der Einkommensteuer unter 25 Prozent liegt oder eine der vielen Möglichkeiten der Verlustverrechnung in Frage kommt.

Wo greift die Verlustverrechung?
Dazu gehört zum Beispiel die Verrechnung von Alt-Verlusten vor dem Veranlagungszeitraum 2009, die durch Veräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist generiert wurden. Nach den jüngsten Kurseinbrüchen an den Aktienmärkten stellt sich für viele Anleger jetzt die Frage, ob Aktienverluste ...

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