Account/Login

Vergabe war rechtswidrig

  • Fr, 09. August 2002
    Bad Säckingen

     

Stadt Zell unterliegt vor Verwaltungsgericht Säckinger Firma.

ZELL (see). Die Stadt Zell hat die Arbeiten für die Dachsanierungen an zwei Zeller Schulen rechtswidrig vergeben. Das entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim, der damit ein anders lautendes Urteil der Freiburger Verwaltungsrichter aus der ersten Instanz aufhob.

Im Februar 2000 vergab die Stadt - etliche 100 000 Mark standen zur Debatte -die Arbeiten für die Dachsanierung der beiden Schulen im "Paradies" an ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel