Die Grundstückseigentümer am Rand der Kappler Altlast müssen die behördlich angeordnete Sanierung hinnehmen, aber nicht den Kostenbescheid. Das geht aus dem schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichts hervor. Die mündliche Verhandlung hatte am 12. April stattgefunden und schon Hinweise in diese Richtung gegeben.
Inzwischen ist unstrittig: Die Sedimente im sogenannten Krebsgraben sind schädlich. Das ergeben laut Verwaltungsgericht die Analysen, die "deutlich überhöhte Werte an den Schwermetallen Blei, Cadmium, Zink und vor allem ...