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Internationaler Frauentag

Vor 100 Jahren erkämpften Frauen in Deutschland das Wahlrecht

  • Nora Frerichmann (epd)

  • Do, 08. März 2018, 07:24 Uhr
    Deutschland

Am 8. März wird der Internationale Frauentag gefeiert. Eine der ersten Forderungen war das Frauenwahlrecht, das vor 100 Jahren in Deutschland durchgesetzt wurde.

Parlamentarierinnen der Deutschen Nationalversammlung 1919  | Foto: Hist. Museum Frankfurt
Parlamentarierinnen der Deutschen Nationalversammlung 1919 Foto: Hist. Museum Frankfurt
Gekämpft haben sie nicht mit Waffen, sondern mit Flugblättern, Protestaktionen, der Gründung von Frauenvereinen, mit eigenen Zeitungen und vielen Diskussionen: Am 30. November 1918 war das Frauenwahlrecht in Deutschland endlich Wirklichkeit.

Langer Kampf für das Wahlrecht

Nach fast 70-jährigem Ringen mehrerer Generationen von Aktivistinnen wurde vor 100 Jahren das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger, die 20 Jahre und älter waren, beschlossen. Anlässlich des Internationalen Frauentags am heutigen Donnerstag gerät diese Errungenschaft erneut in den Blick.

Bei der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung der Weimarer Republik im Januar 1919 war die Wahlbeteiligung unter den Frauen mit 82 Prozent dann knapp zwei Prozentpunkte höher als unter den Männern. 41 weibliche Abgeordnete wurden gewählt. Das sei zwar ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung gewesen, sagt Kerstin Wolff, Historikerin und Geschäftsführerin des Archivs der deutschen Frauenbewegung. "Aber es war nur eine Etappe auf einem langen Weg." Die neuen Parlamentarierinnen hätten schnell gemerkt, dass sie nicht ohne weiteres gegen die männlichen Strukturen und Themen ankamen. Frauen wurden lange für ihre politischen Aktivitäten belächelt und explizit auf bestimmte Aufgabenfelder festgelegt: Sozialpolitik und als "Frauenbelange" angesehene Themen wie Familienfragen.

Als Frauen nicht als eigenständige Menschen galten

Aber warum mussten Frauen überhaupt so lange kämpfen, um ihre politische Stimme geltend zu machen? Noch im 18. und 19. Jahrhundert (und selbst noch nach dem Zweiten Weltkrieg) galten Frauen nicht als eigenständige Menschen, sondern wurden durch Väter, Brüder oder Ehemänner vor dem Gesetz bevormundet. Es herrschte die Vorstellung, Frauen seien durch "natürliche" Eigenschaften wie Passivität und Emotionalität für private Bereiche – also Mutterrolle und Haushalt – bestimmt. Männern hingegen sprach man aktive und rationale Eigenschaften zu, was sie in den Augen der Gesellschaft für den öffentlichen Raum und somit für die Politik qualifizierte.

Bis 1908 war es Frauen generell verboten, in politischen Parteien aktiv zu sein oder an Versammlungen teilzunehmen. Trotz der Einführung des Wahlrechts 1918 mussten Frauen bis 1977 beispielsweise eine Erlaubnis einholen, um Konten zu eröffnen, erwerbstätig zu werden oder einen Führerschein zu machen. Und noch immer sind Frauen in vielen Bereichen nicht so vertreten wie Männer.

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Im neuen Bundestag sind weniger Frauen

So besteht der aktuelle Bundestag nur zu knapp 31 Prozent aus Frauen. Im Februar 2017 lag der Anteil noch bei 37 Prozent. Aktuell sind rund 58 Prozent der Grünen-Abgeordneten, rund 54 Prozent der Linken-Abgeordneten und knapp 42 Prozent der SPD-Abgeordneten Frauen. Bei der Union haben Politikerinnen knapp 20 Prozent und bei der FDP knapp 24 Prozent der Mandate inne, bei der AfD sind es knapp elf Prozent.

Teil des Problems seien die hauptsächlich männlich besetzten Landeslisten, erklärt Rebecca Beerheide, Mitherausgeberin des Buchs "100 Jahre Frauenwahlrecht – Ziel erreicht! Und weiter?". Aber auch nur ein Viertel der 299 Direktmandate entfiel auf Frauen.
Frauenwahlrecht weltweit

Das Land, das als erstes weltweit das vollständige, also das aktive und passive Wahlrecht für Frauen einführte, war 1894 die damalige britische Kolonie Südaustralien (allerdings waren die Aborigines beiderlei Geschlechts weiterhin ausgeschlossen). Nachdem sich alle Kolonien in Australien zusammengeschlossen hatten, wurde das Frauenwahlrecht 1902 auf dem ganzen Kontinent eingeführt. Finnland beschloss als erstes europäisches Land 1906 das uneingeschränkte Frauenwahlrecht. Als zehntes Land der Erde führte Deutschland 1918 das Frauenwahlrecht ein. 70 Jahre hatte hierzulande der Kampf um politische Gleichberechtigung gedauert. Im gleichen Jahr zogen auch Österreich, Polen und Russland nach, 1920 wurden in den USA die letzten Beschränkungen aufgehoben. In vielen westlichen Ländern war es ein zäher Prozess, bis Frauen endlich wählen und gewählt werden durften – in England wurde der Kampf der Suffragetten (von "Women’s suffrage", deutsch "Frauenwahlrecht") sogar militant. Es flogen Steine und Brandsätze. 1928 erst erreichte die Bewegung ihr Ziel. Und obwohl in Frankreich die Frauenrechtlerin Olympe de Gouges schon 1791 ihre "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" veröffentlicht hatte, ließ das Frauenwahlrecht dort bis 1945 auf sich warten. Zu dieser Zeit durften die Frauen in der Türkei längst wählen (seit 1930). In der Schweiz mussten sich die Frauen dagegen noch bis 1971 gedulden, im Schweizer Kanton Appenzell Innerrhoden, wo die Männer in einer Volksabstimmung damals darüber entschieden, ob Frauen wählen dürfen oder nicht, sogar bis 1990.

Ressort: Deutschland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 08. März 2018: PDF-Version herunterladen

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