Im Prozess um Messerstecherei hält die Staatsanwaltschaft den Angeklagten nur der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.
BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT (sts) Der Vorwurf des versuchten Totschlags ist im Waldshuter Prozess um die Messerstecherei Ende April in Bad Säckingen vom Tisch - zumindest nach Ansicht der Anklage und der Verteidigung. In seinem Plädoyer beantragte Staatsanwalt Schäfer eine Verurteilung des ...