War der Angeklagte zur Tatzeit ganz woanders?
Ein 41-jähriger Laufenburger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten / Widersprüchliche Zeugenaussagen.
Ein 41-jähriger Laufenburger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten / Widersprüchliche Zeugenaussagen.
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