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Was tun, wenn Tiere in Not sind?

  • Maria Reuss, Klasse 9, Walter-Eucken-Gymnasium (Freiburg)

  • Fr, 23. April 2021
    Schülertexte

     

Erste Hilfe für Wildtiere.

Findet man ein verletztes Wildtier im Wald oder auf einem Feld, zum Beispiel ein Wildschwein, Fuchs, Hase, Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier, muss man die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter verständigen. Handelt es sich hingegen um ein verletztes Haustier, sollte dieses so schnell wie möglich zum Tierarzt gebracht werden. Wenn sich das Tier an einer unzugänglichen Stelle befindet, muss man die Feuerwehr benachrichtigen. Bei einem tödlich verletzten Vogel ist der richtige Weg, so schnell wie möglich zum Tierarzt zu fahren, um das Tier einschläfern zu lassen. Ist der Vogel jedoch nur leicht verletzt, sollte man ihn zu einer Auffangstation bringen.

Auch in Freiburg und Umgebung gibt es Auffangstationen – wie den Naturschutzbund Deutschland, Münsterplatz 28, in Freiburg, oder den Tierrettungsdienst Freiburg Hilfswerk Tier und Natur e.V in Ehrenkirchen. Auf jeden Fall ist es ratsam, verletzte Tiere mit Handschuhen anzufassen, da diese eventuell bei Panik beißen können. Unterkühlte Tiere sollte man versuchen zu wärmen. Wenn der Verdacht einer Vergiftung besteht, ist auf jeden Fall die Polizei zu verständigen und nach der Freigabe durch diese bitte sofort zum Tierarzt fahren.

Problematischerweise behandelt nicht jeder Tierarzt ein verletztes Tier auch umsonst, das heißt, dass womöglich die Behandlungskosten von demjenigen zu tragen sind, der das Tier vorbeibringt. Diese Tatsache sollte jedoch niemanden davon abhalten, auch bei einem verletzten Tier erste Hilfe zu leisten!

Ressort: Schülertexte

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 23. April 2021: PDF-Version herunterladen

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