66-jährige Hundehalterin schlägt eine zweite mit der Leine – 500 Euro Geldstrafe / Zwei Menschen, ein Ereignis, zwei Erinnerungen.
"Hunde und Kinder darf man nicht schlagen." Recht hat sie mit ihrer Aussage, die 66-jährige Frau, die sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung einer 26-jährigen Hundehalterin vor dem Amtsgericht in Freiburg verantworten musste. Mit ihrer ...