Wer hat Sägeblatt auf Welle gesetzt?
Verfahren nach einem Arbeitsunfall für 1000 Euro eingestellt.
LAUFENBURG. Im Juni vorigen Jahres war es in einem Fensterbaubetrieb in Laufenburg zu einem schweren Unfall gekommen. Ursächlich dafür soll ein nicht ordnungsgemäß montiertes Sägeblatt an einer Hobelmaschine gewesen sein. Dafür musste sich nun vor dem Amtsgericht Bad Säckingen der Geschäftsführer eines Werkzeugherstellers aus dem Schwäbischen verantworten. Nach einer zähen und komplizierten Beweisaufnahme wurde das Verfahren schließlich gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro an das Müttergenesungswerk eingestellt.
Der Angeklagte erklärte sich zwar mit dieser Verfahrensweise einverstanden, legte aber gleichzeitig Wert auf die Feststellung, dass dieses Einverständnis nicht mit ...