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Werkstatt für die Jugendbeteiligung

Ralf Morys
  • Do, 02. März 2017
    Lenzkirch

     

Lenzkirch beteiligt sich am Kreisprojekt und erfüllt Vorschrift.

Ab 16 dürfen Jugendliche in Baden-Würt...die Kommunalpolitik einbezogen werden.  | Foto: Dpa
Ab 16 dürfen Jugendliche in Baden-Württemberg schon bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Jetzt will die Landesregierung auch, dass sie mehr in die Kommunalpolitik einbezogen werden. Foto: Dpa

LENZKIRCH. Bei Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen betreffen, sollen die Kommunen die Kinder daran beteiligen und bei den Jugendlichen, heißt es neuerdings in der Gemeindeordnung, "sind diese in angemessener Weise daran zu beteiligen". Die frühere grün-rote Landesregierung hat dies in der von ihr überarbeiteten Gemeindeordnung so festgeschrieben.

In größeren Städten können die so angedachten und vorgeschriebenen Jugendgemeinderäte oder Jugendforen von den Jugendämtern auch umgesetzt werden. In kleineren Gemeinden tun sich die Verwaltungen sicher schwerer damit.
Deshalb hat der ...

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