Laut einer BGH-Entscheidung darf der DWD nur Unwetterwarnungen unentgeltlich anbieten.
KARLSRUHE (dpa). Zum Schutz privater Mitbewerber darf der Deutsche Wetterdienst (DWD) in seiner Smartphone-App nur Unwetterwarnungen gratis anbieten. Alle darüber hinausgehenden Vorhersagen und Informationen müssen ...