Kindergartenplätze sind knapp. Deswegen empfiehlt der Sozialausschuss dem Gemeinderat, eine gesetzliche Neuregelung zu nutzen: Das Erprobungsgesetz.
Das Erprobungsgesetz ermöglicht andere Angebotsformen, aber auch stärkere Auslastung der Gruppen und eine Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels. Die beiden zuletzt genannten Möglichkeiten gab es bereits, aber man müsse sehr genau abwägen, sagte Abteilungsleiterin Corinna Stählin; im Gesetz gehe es ...