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07. August 2009

Der Abriss war rechtens

Petitionsausschuss tagte

WITTNAU (sf). Der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags hat den zwangsweisen Abbruch zweier Fahrsilos auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Eugen Lorenz am 15. Juni (die BZ berichtete) als rechtens erklärt und damit eine Petition des Landwirts zurückgewiesen. Der am 24. Oktober 2007 vor dem Verwaltungsgerichtshof geschlossene Vergleich zwischen dem Landwirt und dem Landratsamt bewirke einen Vollstreckungstitel, weil der Landwirt nicht eingehalten hat, wozu er sich selbst verpflichtet hatte. Danach hätte er die beiden Fahrsilos entfernen sollen.

Der Abbruch sei auch keine unverhältnismäßige Maßnahme, weil nach Anordnung der Vollstreckung zum 15. Februar 2009 dem Landwirt noch Zeit gelassen wurde, den zuletzt eingelagerten Futtervorat zu verfüttern. Vielmehr sei der Abbruch geboten gewesen, weil es keine Anzeichen gebe, dass der Petent seinen Verpflichtungen aus dem Vergleich nachkomme und nach den bisherigen Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Silos erneut befüllt werden. Zudem stellte der Ausschuss fest, dass das Landratsamt gehalten sei, einen Bauantrag für die rechtswidrig erstellten Ställe für Jungvieh und Kälber abzulehnen, deren Nutzung zu untersagen und das auch sofort zu vollziehen. Weiterhin hat der Ausschuss die Anordnung des Landratsamtes vom Dezember 2003 als rechtskräftig und unanfechtbar erklärt, wonach der Landwirte eine Abluftwaschanlage nachträglich in seinem Stall einbauen muss.

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Autor: sf