Zwei Meinungen aus einer Behörde
Außenbereichssatzung Raitenbuch Oberort gefällt dem Baurechtsamt aber nicht der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.
LENZKIRCH. Mit einer Außenbereichssatzung für das Gebiet Raitenbuch Oberort soll ein Bauwunsch in die Tat umgesetzt werden können. Allerdings entwickelt sich die Außenbereichssatzung zu einer schwierigen Geburt – und dafür sind zwei Abteilungen im Landratsamt verantwortlich.
Das Baurechtsamt signalisierte der Gemeinde, dass es sich wegen eines Bauvorhabens keine Außenbereichssatzung vorstellen könne. Also dachten Gemeinde und Planerin Stefanie Burg vom Büro Fahle ...