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18 Monate ins Gefängnis

  • Do, 19. Februar 2004
    Südwest

     

Indizien entscheiden Autobahnraser-Prozess / Daimler-Chrysler will Todesfahrer kündigen.

KARLSRUHE (ddp/lsw). Der Testfahrer Rolf H. von Daimler-Chrysler soll wegen zweifacher fahrlässiger Tötung für 18 Monate ins Gefängnis. So lautete gestern das Urteil des Karlsruher Amtsgerichts im "Autobahnraser-Prozess". Der Konzern Daimler-Chrysler kündigte ebenfalls gestern an, sich von dem Ingenieur trennen zu wollen.

Wie die Richterin Brigitte Hecking in der Urteilsbegründung erklärte, hält sie es für erwiesen, dass der 34-jährige Ingenieur im vergangenen Sommer durch Drängeln einen Unfall auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe ...

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