20-Jähriger vor Gericht einsichtig
Angeklagter äußert Selbstkritik / Mit 14 mit Marihuana begonnen.
TITISEE-NEUSTADT. Einsicht vor Gericht hat oft taktische Gründe. Bei manchen Angeklagten erweist sie sich schnell als vorgeschoben und unglaubwürdig. Ganz anders bei dem 20-Jährigen, dem Besitz von Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zur Last gelegt wurden. Der Heranwachsende beeindruckte vor dem Neustädter Amtsgericht mit ausgeprägter Selbstkritik und -reflexion und wirkte dabei in jedem Moment glaubwürdig.
Wiederholt hat ihn sein Haschischkonsum in Schwierigkeiten gebracht. Dessen Ursache sei bei ihm ADHS, die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Diese Verhaltensstörung habe zu häufigen Schulwechseln und Befreiung von der Schulpflicht im Alter von elf Jahren geführt. Später schaffte der Junge an einer Privatschule mit Heim fern der Heimat den ...