Das Schöffengericht in Bad Säckingen verurteilt 24-Jährigen wegen räuberischer Erpressung. Da die Sozialprognose ungünstig ist, wird die Strafe nicht auf Bewährung ausgesetzt.
Wegen räuberischer Erpressung hat das Schöffengericht Bad Säckingen einen Angeklagten zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kam für das Gericht, unter Vorsitz von Richterin Stefanie Hauser, wegen einer negativen Sozialprognose nicht infrage.
Erpresser erbeutet ...