Nach dem gewaltsamen Tod seiner Lebensgefährtin in Zunsweier hat das Landgericht einen Mann 2021 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nun korrigiert es die Strafe nach unten.
Das Urteil im Prozess um Körperverletzung mit Todesfolge in Zunsweier muss in Teilen vom Landgericht Offenburg überarbeitet werden. Gegen das Urteil vom 29. Juni 2021 wurde von Verteidiger Marc Kutschera Revision beim Bundesgerichtshof, (BGH) eingelegt. Der BGH bestätigte im Wesentlichen das Urteil, aber mit geringfügigem ...