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Abgeordnete dürfen nicht wie beim Masken-Deal käuflich sein

Christian Rath
  • Fr, 19. November 2021, 22:02 Uhr
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BZ-Plus Das Oberlandesgericht München entschied, dass gegen die beiden Abgeordneten wegen der Masken-Geschäfte nicht ermittelt werden darf. Sollte es dabei bleiben, muss man das Gesetz nachbessern.

Die beiden beschuldigten Politiker haben mit Masken-Deals kräftig verdient.  | Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
Die beiden beschuldigten Politiker haben mit Masken-Deals kräftig verdient. Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass sich die beiden (früheren) CSU-Politiker Georg Nüsslein und Alfred Sauter nicht wegen Abgeordneten-Bestechlichkeit strafbar gemacht haben. Vielleicht korrigiert das der Bundesgerichtshof. Sonst muss der Gesetzgeber nachbessern.

Der langjährige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüsslein erhielt 660 000 Euro. Der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter sogar rund 1,2 Millionen Euro. Dafür setzten sie sich bei den ...

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