Wenn ein altes, markantes Gebäude aus Profitgründen abgerissen wird, erhitzt das oft die Gemüter. Der Freiburger Gemeinderat sprach sich nun für Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in fünf Quartieren aus. Abrisse könnten dadurch erschwert werden.
Das Ratsstüble in der Innenstadt, das Gebäude Fürstenbergstraße 17, das Chalethaus Erwinstraße 15, die Villa an der Wintererstraße 28 – die Liste stadtbildprägender Gebäude, die zugunsten von Neubauprojekten abgerissen wurden, ließe sich problemlos weiter verlängern. Das hat in den vergangenen Jahren zu ...