Landratsamt erlässt eine Verfügung für Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen und Laufenburg / Öffentliche Plätze betroffen.
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Das Landratsamt Waldshut hat ein Alkoholverbot für öffentliche Plätze in Bad Säckingen, Laufenburg und Waldshut-Tiengen erlassen. Betroffen davon sind insbesondere die jeweiligen Innenstädte. Vor zwei ...