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ARBEIT & SOZIALES: Finanzamt hilft bei Umzug

  • Di, 30. Januar 2001
    Wirtschaft

     

Wohnungswechsel muss berufsbedingt sein.

Die Rechnungen für einen Umzug darf man normalerweise nicht vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Sie gehören zu den "Kosten der privaten Lebensführung". Etwas anderes gilt, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet. ...

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