In der Düsseldorfer Tabelle steht, wer wie viel zu zahlen hat.
Für Kinder getrennt lebender, geschiedener oder nichtehelicher Eltern gibt es von Juli 2001 an mehr Unterhalt. Die bundesweit von den Familiengerichten angewandte "Düsseldorfer Tabelle" ist den seit 1999 gestiegenen Einkommen angepasst worden und weist um rund ...