Bis zu 20 Prozent der Stütze, mindestens 165 Euro.
Dürfen Arbeitslose zum Arbeitslosengeld oder zur Arbeitslosenhilfe hinzuverdienen, ohne den Leistungsanspruch einzubüßen? Durchaus - das ist sogar erwünscht, um "Entwöhnung" gar nicht erst eintreten zu ...