Account/Login

ARBEIT & SOZIALES: Staat gibt Geld für Umzug

  • Di, 09. März 2004
    Wirtschaft

     

Wer wegen des Berufs umzieht, kann Kosten absetzen.

Die Rechnungen für einen Umzug darf man normalerweise nicht vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Sie gehören zu den "Kosten der privaten Lebensführung". Etwas anderes gilt, wenn der Umzug ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel