Account/Login

Arbeitgeber sollten freie Jobs melden

Christian Rath
  • Mi, 13. Juni 2007
    Wirtschaft

     

Wenn Firmen die Arbeitsagentur nicht über ein Stellenangebot informieren, kann dies ein Hinweis auf Diskriminierung sein.

FREIBURG. Wer offene Stellen nicht der Arbeitsagentur mitteilt, läuft Gefahr, dass er eine Entschädigung an schwerbehinderte Stellenbewerber bezahlen muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor, auf die jetzt der Informationsdienst Juris-Praxis-Report Arbeitsrecht hinweist.

Geklagt hatte ein Kaufmann mit einem gelähmten rechten Arm. Er hatte sich um eine Stelle als Controller beworben, die per Zeitungsannonce ausgeschrieben war. Er wurde aber nicht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel