Ab 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie bestehen.
Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze - "e" für "elektronisch", "AU" für "Arbeitsunfähigkeit". Bis Ende 2022 müssen auch alle Praxen, die die Patientendaten an die Kasse geben, auf das Verfahren ...