Der inzwischen 18-Jährige darf zu seiner Familie nach München zurück, aber es fehlen ihm Schulabschluss und Berufsausbildung.
BERLIN/MÜNCHEN (epd/dpa). Der im November 1998 in die Türkei ausgewiesene junge Serienstraftäter "Mehmet" darf wieder in München leben. Doch nach dem ersten Jubel des 18-Jährigen über das entsprechende Urteil der Bundesverwaltungsgerichts in ...