Aufenthaltstitel werden verlängert
Alle bis zum 1. Februar gültigen Aufenthaltserlaubnisse von ukrainischen Geflüchteten werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Dies teilte jetzt das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit.
Alle bis zum 1. Februar gültigen Aufenthaltserlaubnisse von ukrainischen Geflüchteten werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Dies teilte jetzt das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit.
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