Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
18. Dezember 2009 00:04 Uhr
Bundestag
Babys dürfen bisher nicht in den Plenarsaal
Abgeordnete und Mutter? Für die Freiburger Grünen-Politikerin Kerstin Andreae längst Alltag. In der Hausordnung des Bundestags ist diese Doppelrolle allerdings noch nicht vorgesehen.
Bekanntlich lieben die Deutschen Regeln. Und so erstaunt es nicht, dass es eine Regel gibt, wer das Herzstück der Demokratie, den Plenarsaal des Deutschen Bundestages, betreten darf. Die Hausordnung des Bundestages klärt in Paragraf 3 den Zutritt zum Saal. Darunter sind neben den Abgeordneten die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat sowie die Protokollanten oder die vornehm in Frack gewandeten Saaldiener.
Der Paragraf 3 stellt nun allerdings die Abgeordneten Kerstin Andreae (Grüne), Christine Buchholz (Linkspartei), Lisa Paus (Grüne) und Judith Skudelny (FDP) vor eine Schwierigkeit: Die Parlamentarierinnen haben Babys. Gemäß der Hausordnung hat der Nachwuchs keinen Zutritt zum Plenarsaal. Was also tun, wenn eine zeitraubende Reihe namentlicher Abstimmungen die Anwesenheit der Mütter im Saal nötig macht? Um dies zu klären, hat die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt, das Gespräch mit den Müttern gesucht. Daran nahmen die Freiburgerin Andreae und Skudelny, die aus Leinfelden-Echterdingen stammt, teil. Andreae meint, dass eine pragmatische Lösung sinnvoll sei. Ihr gehe es nicht darum, ihre kleine Tochter immer in den Saal mitnehmen zu können. "Bei einer Plenardebatte kann ich abschätzen, wann meine Rede beginnt und entsprechend planen". Dies stehe aber bei den Abstimmungen nicht immer im voraus fest. Für Ausnahmefälle sei es deshalb gut, wenn es ihr erlaubt werde, ihre kleine Emma in den Saal mitzunehmen.
Werbung
Ob das Präsidium des Bundestages die Strenge des Paragrafen 3 lockert, bleibt abzuwarten. Falls ja, wäre im Plenarsaal künftig auch fröhliches Babylachen (oder Babygebrüll) zu hören. Der Würde des Hohen Hauses würde das keinen Abbruch tun. Immerhin ist der Bundestag die Vertretung des Volkes – und sei es noch so jung.
Autor: Bernhard Walker
