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Urteil aus Mannheim

Belastete Erde darf in der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen gesichert werden

Dora Schöls
  • Di, 20. Juli 2021, 12:21 Uhr
    Grenzach-Wyhlen

     

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Berufung des BUND zurückgewiesen. Damit muss BASF das belastete Erdreich nicht ausheben, sondern darf es in der Kesslergrube lassen und sichern.

Die Kesslergrube am Rhein: Links unter...chenabdichtung und Unterdruck sichern.  | Foto: Erich Meyer
Die Kesslergrube am Rhein: Links unter der grauen Einhausung hebt die Roche das Erdreich aus, rechts will die BASF die Erde mit einer Dichtwand, einer Oberflächenabdichtung und Unterdruck sichern. Foto: Erich Meyer
Die Firma BASF darf das mit giftigen Stoffen belastete Erdreich in der ehemaligen Kiesgrube Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen belassen und mit einer unterirdischen Mauer ...

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