Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Berufung des BUND zurückgewiesen. Damit muss BASF das belastete Erdreich nicht ausheben, sondern darf es in der Kesslergrube lassen und sichern.
Die Firma BASF darf das mit giftigen Stoffen belastete Erdreich in der ehemaligen Kiesgrube Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen belassen und mit einer unterirdischen Mauer ...