Berlin muss Wahl wohl wiederholen
Verfassungsgerichtshof hält Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl für notwendig / Eventuell auch Bundestagswahl betroffen.
(dpa/bür). Wende ein Jahr nach der Pannen-Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus: Der Verfassungsgerichtshof des Landes hält auf Basis einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung des Urnengangs für erforderlich. Bei Vorbereitung und Durchführung habe es eine Vielzahl schwerer Wahlfehler gegeben. Diese hätten Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate gehabt. Möglicherweise müssen die Berliner auch ihre Wahl des Bundestags wiederholen.
Am 26. September 2021 wurden in Zeiten der Pandemie in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher ...