Die religiöse Beschneidung von jüdischen oder muslimischen Jungen bleibt nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaften im Südwesten vorerst straffrei, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird.
"Wir werden bei derartigen Beschneidungen auch weiterhin in Württemberg nicht ermitteln und warten die bereits angekündigte gesetzliche ...