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29. Juli 2012 10:04 Uhr
Stuttgart / Karlsruhe
Beschneidung bleibt in Baden-Württemberg vorerst straffrei
Die religiöse Beschneidung von jüdischen oder muslimischen Jungen bleibt nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaften im Südwesten vorerst straffrei, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird.
"Wir werden bei derartigen Beschneidungen auch weiterhin in Württemberg nicht ermitteln und warten die bereits angekündigte gesetzliche Regelung ab", sagte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger der Zeitung "Sonntag Aktuell". Jürgen Gremmelmaier von der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft sagte dem Blatt: "Wenn die Beschneidung nach allen Regeln der ärztlichen Kunst gemacht wird, unter hygienischen Bedingungen, und wenn die Eltern eingewilligt haben, dann ist das der richtige Weg." Der leitende Oberstaatsanwalt und ständige Vertreter von Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser wies zugleich darauf hin, dass entsprechende Ermittlungen gegen Eltern oder Ärzte wegen der Brisanz des Themas inzwischen berichtspflichtig seien.
Ein Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen war vor allem bei Juden und Muslimen auf harsche Kritik gestoßen. Wegen der Brisanz des Themas seien entsprechende Ermittlungen gegen Eltern oder Ärzte inzwischen berichtspflichtig, sagte Gremmelmaier: "Die Staatsanwaltschaften im badischen Landesteil müssen uns solche Fälle seit kurzem zur Überprüfung vorlegen, bevor das Verfahren abgeschlossen wird." Dies solle eine einheitliche Vorgehensweise sicherstellen.
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Pflieger verwies auf einen Fall der Staatsanwaltschaft Ellwangen. Diese habe einem Mitglied einer jüdischen Gemeinde mitgeteilt, "dass wir bei unserer bisherigen Linie bleiben, wonach eine fachkundig durchgeführte Beschneidung von Knaben nicht strafbar ist und es deshalb kein Ermittlungsverfahren gibt, wenn der Schritt religiös motiviert ist und beide Elternteile sich damit einverstanden erklären".
- Beschneidung: Kölner Urteil wirft prinzipielle Fragen auf
Autor: kna
28 Kommentare
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Friedrich Paulsen
Registriert seit: 25.07.2012
Kommentare: 110
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29. Juli 2012 - 12:26 Uhr
Das letzte Wort hat ohnehin das Verfassungsgericht oder die europäische Menschenrechtskonvention in Brüssel. Dass sich BW hier zum Vorreiter und Befürworter einer absurden Praktik aufspielt und vor allem sich noch zum Mittäter macht, halte ich für äußerst fragwürdig.
Ich gehe mal davon aus, dass die Hauptbeweggründe Baden-Württembergs zu dieser Entscheidung in der Angst vor einer Klageflut liegen. -
Guy Sinden
Registriert seit: 28.06.2012
Kommentare: 125
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29. Juli 2012 - 12:27 Uhr
Damit ist erstmal Rechtsfrieden geschaffen bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung.
Ich würde mich freuen, irgendwann folgende Überschrift zu lesen:
"Die religiöse Beschneidung von Minderjährigen wird unter Strafe gestellt, auch dann, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird."
m.E. ist das nur eine Frage der Zeit. -
Andreas Hartung
Registriert seit: 25.04.2012
Kommentare: 3
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29. Juli 2012 - 12:54 Uhr
Gegenbeispiel:
Körperliche Züchtigung kann auch religiös begründet werden.
Wenn beide Eltern sich einig sind, dass ein Kind verprügelt werden soll, dann geht das ?
Dazu beauftragen sie dann einen Lehrer, weil er als Pädagoge Erziehungsmittel kunstgerecht anzuwenden weis?
Kein Lehrer würde sich dafür zur Verfügung stellen. Kunstfertige Mediziner sollten es genau so wenig in Sachen Beschneidung tun. Die Aussage einer Staatsanwaltschaft befreit nicht von eigenen Gewissensentscheidungen, ist aber in einer Demokratie bis zur endgültigen Klärung sinnvoll. -
Rolf Schulze
Registriert seit: 26.02.2012
Kommentare: 151
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29. Juli 2012 - 16:12 Uhr
Da hat die kuschende württembergische Justiz wohl große Angst vor den beiden mächtigen Zentralräten in Deutschland, wenn sie die Körperverletzungen an Kindern weiterhin legalisiert. Die Zeit ist halt noch nicht reif, um mittelalterliches Denken, und die diesbezüglichen Rituale und Praktiken, aus der modernen, fortschrittlichen Gesellschaft verbannen zu können, auch wenn dies zum Schaden der Kinder geht, sie darunter leiden müssen..
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Rainer Brombach
Registriert seit: 11.11.2011
Kommentare: 852
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29. Juli 2012 - 17:00 Uhr
Jetzt steht es jedem Beschneidungskritiker frei, die in dem Artikel genannten Staatsanwälte wegen Strafvereitelung anzuzeigen. Mal sehen, ob sich einer traut. Allerdings würde ich dringend davor warnen, zur Untermauerung der Anzeige mit aufgehübschten medizinischen Gutachten wegen angeblich erheblicher Komplikationen aufzuwarten. Sollten diese sich als falsch erweisen, wäre möglicherweise der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.
Ohne strafrechtliche Folgen darf in einer Anzeige behauptet werden, dass die Religionsfreiheit gar kein richtiges Grundrecht sei, und sich niemand darauf berufen dürfe. Meinungen dürfen jederzeit geäußert werden, und seien sie noch so dämlich.
@Friedrich Paulsen
Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Wenn Sie sich in Ihren Menschenrechten verletzt fühlen, müssen Sie nicht nach Brüssel sondern nach Straßburg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Das hat in den letzten 60 Jahren kein einziger beschnittener Bürger gemacht, obwohl er bei Erfolg von der Bundesrepublik Schadensersatz hätte verlangen können.
Angesichts der behaupteten schrecklichen Folgen von Beschneidungen und der schieren Zahl der Fälle ist das doch unglaublich, oder? Man hätte wohl erwarten dürfen, dass von Millionen Fällen wenigstens ein einziger sich derart verletzt gefühlt hätte, dass er Schmerzensgeld einfordert.
Statt dessen müssen sich Tausende Unbetroffener in dieser Frage vorwerfen lassen, sich in Angelegenheiten anderer Leute einzumischen, die sie rein gar nichts angehen. -
Sascha Hohmaier
Registriert seit: 21.07.2012
Kommentare: 11
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29. Juli 2012 - 17:28 Uhr
Sehr geehrter Herr Brombach,
der Tatbestand der Körperverletzung liegt bereits darin, dass den Kindern eine blutende Wunde sowie die mit dem Eingriff verbundenen Schmerzen zugefügt werden und ein Teil des Körpers, eben die Vorhaut, irreversibel zerstört, bzw. entfernt wird.
Bereits in dieser Folge ist der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt und zwar unabhängig davon, ob die Operation zusätzlich zu Komplikationen führt oder nicht. Insoweit käme dann zudem eine Unterscheidung in einfache, schwere oder gefährliche Körperverletzung in Betracht. Nach dieser Unterscheidung richtet sich das Strafmass für die Täter.
Als Komplikation wären hierbei nicht nur eine eventuelle zeitnahe Infektion, sondern auch Spätfolgen, z. B. psychische Traumata, sexuelle Probleme usw. zu werten.
Unabhängig von solchen Unterscheidungen erfüllt die rituelle Beschneidung aus den eingangs erwähnten Gründen per se den Tatbestand der Körperverletzung, weil keine medizinische Indikation vorliegt. -
Rainer Brombach
Registriert seit: 11.11.2011
Kommentare: 852
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29. Juli 2012 - 17:35 Uhr
Lieber Herr Hohmeier,
jeder ärztliche Eingriff ist eine Körperverletzung, auch die lebensrettende Notoperation. Die Frage ist nur, ob eine Rechtfertigung für die Körperverletzung vorliegt. -
Egon Mayer
Registriert seit: 30.06.2010
Kommentare: 1485
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29. Juli 2012 - 17:43 Uhr
@Andreas Hartung
"Kunstfertige Mediziner sollten es genau so wenig in Sachen Beschneidung tun."
Sie meinen also, die Beschneidung sollte lieber von einem Pfuscher in einer Hinterhofpraxis durchgeführt werden? Die medizinischen Folgen wären nicht absehbar...
Zudem wird es ausreichend jüdische/muslimische Ärzte geben, die solche Eingriffe in ihren Gemeinden durchzuführen bereit sind.
@BZ
Schaffen wir das, fünf Artikel zum Thema Beschneidung in die Top 5 der meistkommentierten Artikel zu setzen? -
Detlev Beutner
Registriert seit: 17.07.2012
Kommentare: 16
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29. Juli 2012 - 17:43 Uhr
@Brombach: Strafvereitelung im Amt steht definitiv zur Disposition - allerdings nur theoretisch. Wenn der oberste Ankläger im Lande die Order ausgibt, hat er das nicht ohne Rücksprache mit dem Justizministerium getan, und damit ist die Sache abgeschlossen. Ich will jetzt gar keine Position beziehen, allerdings finde ich die Aussage den GenStA eines solchen nicht würdig und würde ihn von daher schon als ungeeignet bezeichnen.
Egal. Ihre sonstigen ironischen Ausführungen zu den vielen Männern, die schon geklagt haben, sind die üblichen Nebelschwaden. Denn abgesehen davon, dass auch afrikanische Frauen sich lange nicht beschwert haben (und dies nach wie vor nicht tun - ist darauf etwas abzuleiten?), gibt es in dem Land, in dem es massiv Beschneidungen gab, aber ohne engen religiösen Kontext - den USA - durchaus sehr viele Fälle von Männern, die über das Leid klagen. Drüber klagen und "seine Eltern verklagen" (von denen man ja durchaus weiß, dass diese es "gut gemeint" haben) ist aber etwas anders. -
Sascha Hohmaier
Registriert seit: 21.07.2012
Kommentare: 11
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29. Juli 2012 - 18:11 Uhr
Sehr geehrter Herr Brombach,
Sie stellen zutreffend fest, dass es einer Rechtfertigung bedarf.
Und die ist nicht ersichtlich.
Religiöses Brauchtum kann nach deutschem Gesetz jedenfalls keine Rechtfertigung für Körperverletzung und Verstümmelung des Genitale sein.
Denn an erster Stelle steht die Verfassung.
Der haben sich die Religionen unterzuordnen.
Und Art. 2 Abs. 2 GG besagt unmissverständlich:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." -
Friedrich Paulsen
Registriert seit: 25.07.2012
Kommentare: 110
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29. Juli 2012 - 18:40 Uhr
Ich bin der Meinung die Religionen haben sich in unserer Gesellschaft schon eingie Zeit disqualifiziert. Und dass haben sie im Grunde sich selbst zuzuschreiben. Nicht nur der traditionsbewusste Kindesmissbrauch welcher in diversen religiösen Reihen schon in die zehntausende geht, sondern auch die mangelnde Glaubwürdigkeit, Radikalisierung von Gläubigen und blutiger Riten lassen nahelegen, dass die Religionen im Moment verzweifelt um ihr verstaubtes Image in einer modernen Welt kämpfen. Verstümmelung in der heutigen Zeit zu legalisieren, ein unnötiger, keiner Indikation zugrundeliegender religiöser Eingriff auch noch in einem gesetzlich modernen Rahmen zu verankern, halte ich persönlich für barbarisch. Wir praktizieren einen Ritus, welcher von einem Mann überliefert wurde, wo kein Mensch mehr nachprüfen kann ob es stimmt, einem hypothetischen Gott zuliebe. Es sterben tausende Kinder über die Jahrzehnte daran, erkranken und haben Schmerzen. Im Grunde ähnelt dies eher der Blasphemie, das Beschneiden einer perfekten Schöpfung.
Was für eine zivilisierte und moderne Welt... -
Sascha Hohmaier
Registriert seit: 21.07.2012
Kommentare: 11
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29. Juli 2012 - 18:48 Uhr
Hier ein Bericht eines Betroffenen, dessen Vater - ein Mediziner - sich von dem amerikanischen Beschneidungs-Hype blenden liess, vgl.
http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/betroffene/berichte-betroffener/nur-eine-ganz-normale-beschneidung.html
Das ist doch ein Alptraum.
Hier noch ein Link zur Website der Bundesjustizministerin, welche die von Merkel angestrebte Legalisierung ebenfalls ablehnt, vgl.
http://www.change.org/petitions/leutheusser-schnarrenberger-sls-bmj-schützen-sie-körperliche-unversehrtheit-von-kindern-beschneidung
Und hier ein Bericht im Tagesspiegel, vgl.
http://www.tagesspiegel.de/politik/beschneidung-in-den-usa-ist-es-routine/6806704.html
Ich zitiere:
"Unabhängig von der allgemeinen Diskussion ist vor allem ein Beschneidungsritual der ultra-orthodoxen Juden zuletzt massiv in Kritik geraten. Bei der „metzitzah b’peh“ – wörtlich übersetzt: oral-genitale Beschneidung – nimmt der Beschneider den Penis des Babys in den Mund, um Blut aus der Wunde zu saugen. Zwischen 2000 und 2011 wurden dabei allein in New York elf Babys mit Herpes infiziert, zehn mussten im Krankenhaus behandelt werden. Bei zwei Babys kam es zu bleibenden Gehirnschäden, zwei weitere starben. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg appellierte 2005 an Rabbis, sich von der Praxis zu distanzieren, stieß aber auf Widerstand: Die oral-genitale Beschneidung sei sicher und werde weiter durchgeführt, hieß es." -
Gelöschter Nutzer #804452
Registriert seit: 14.03.2011
Kommentare: 866
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29. Juli 2012 - 19:06 Uhr
@ Herr Sinden
>>""Die religiöse Beschneidung von Minderjährigen wird unter Strafe gestellt, auch dann, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird."
m.E. ist das nur eine Frage der Zeit."
Lieber Herr Sinden und andere Beschneidungsgegner:
Sie können es so oft wiederholen wie Sie möchten, es wird so kommen wie ich schon zu Beginn dieser ganzen Diskusion sagte:
>>>>>Die religiöse Beschneidung von Minderjährigen wird NICHT unter Strafe gestellt. PUNKT
m.E. ist das auch nur eine Frage der Zeit bis das "rechtssicher" geklärt ist.
Bis dahin viel Spass bei der weiteren Diskussion ;-)
ERGÄNZUNG:
Herr Sinden, was wird denn aus Ihrer Webpage NACH der Klärung ? ;-) -
Gelöschter Nutzer #804452
Registriert seit: 14.03.2011
Kommentare: 866
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29. Juli 2012 - 19:09 Uhr
@ Herr Paulsen
>>" Nicht nur der traditionsbewusste Kindesmissbrauch welcher in diversen religiösen Reihen schon in die zehntausende geht...."
Das musste ja nochmal kommen.
Ich verweise gerne auf meine bisherigen Ausführungen zu diesem Thema! -
Guy Sinden
Registriert seit: 28.06.2012
Kommentare: 125
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29. Juli 2012 - 19:13 Uhr
Hallo Herr Huber,
danke der Nachfrage und der Sorge um mich...
Die Sklaverei wurde auch nicht von heute auf morgen abgeschafft. Als wir vor 2 Jahren damit begannen, träumten wir von der heutigen Diskussion.
Einige Zuschriften von Müttern, nach einem Besuch beim beschneidungswütigen Urologen, konnten wir positiv beantworten.
Die "zweite Meinung" brachte dann Abhilfe. Allein durch Handauflegen und hinkucken, war der Kleine von seiner "Phimose" geheilt. Echt unglaublich...
Schritt für Schritt auf dem Weg ins Glück, nicht wahr?
Ebenfalls ;-)) -
Gelöschter Nutzer #804452
Registriert seit: 14.03.2011
Kommentare: 866
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29. Juli 2012 - 19:19 Uhr
@ Herr Sinden
>>"Die Sklaverei wurde auch nicht von heute auf morgen abgeschafft. Als wir vor 2 Jahren damit begannen....."
Meine Hochachtung Herr Sinden, die Sklaverei ist tatsächlich inzwischen (fast) abgeschafft :-) -
Friedrich Paulsen
Registriert seit: 25.07.2012
Kommentare: 110
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29. Juli 2012 - 20:05 Uhr
Herr Huber, damals hat man andere Menschen auch als Sache behandelt.
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Guy Sinden
Registriert seit: 28.06.2012
Kommentare: 125
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29. Juli 2012 - 20:18 Uhr
Leutheusser gegen eigenes Gesetz...
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/818949/beschneidung-leutheusser-eigenes-gesetz.html -
Sascha Hohmaier
Registriert seit: 21.07.2012
Kommentare: 11
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29. Juli 2012 - 23:31 Uhr
Als nächstes werden in BaWü dann wahrscheinlich auch "Ehrenmorde" straffrei gestellt.
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Roland Hellbardt
Registriert seit: 08.12.2010
Kommentare: 736
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29. Juli 2012 - 23:50 Uhr
"Bei der „metzitzah b’peh“ – wörtlich übersetzt: oral-genitale Beschneidung – nimmt der Beschneider den Penis des Babys in den Mund, um Blut aus der Wunde zu saugen."
Wie pervers ist das denn! Und jetzt erzähl mal noch jemand, daß das alles total der religiösen Tradition geschuldet sei!
Lernt dazu und macht Euren Glauben fähig für das 21. Jhdt! Alles andere ist Mittelalter!
Mir ist schlecht! -
Rolf Schulze
Registriert seit: 26.02.2012
Kommentare: 151
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30. Juli 2012 - 00:10 Uhr
"Als nächstes werden in BaWü dann wahrscheinlich auch "Ehrenmorde" straffrei gestellt."
Herr Hohmaier, Sie sagen es, da kamen Sie meinen Gedanken zuvor... -
Roland Hellbardt
Registriert seit: 08.12.2010
Kommentare: 736
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30. Juli 2012 - 00:13 Uhr
Was anderes kommt mir bei den ganzen Diskussionen in den Sinn: Wir haben es hier, glaube ich, nicht nur mit einer Zunahme des Islamismus zu tun, so wie Kollege Mattmüller beständig zu schreiben beliebt, sondern mit einer allgemeinen Untergrabung der Säkularität (da wären dann auch Herr Huber und Geistesverwandte dabei). Das betrifft wohl alle Religionen, die hier so rumgeistern. Und das sollte uns wirklich Sorgen machen. Und das schreibe ich nicht als Atheist, der ich bin, sondern als jemand, der die Geschichte soweit kennt, um zu wissen, was uns die klerikale Mitwirkung in der Politik historisch gebracht hat.
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Ekkehard Senn
Registriert seit: 12.09.2010
Kommentare: 127
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30. Juli 2012 - 01:03 Uhr
Es wird hier von einigen ignoriert, dass Grundrechte (hier: Religionsfreiheit) nicht nur zwischen Staat und Staatsbürgern gelten (hier: Recht auf Religionsausübung), sondern auch zwischen Bürgern u.Bürgern, und v. a. zwischen Bürgern und gesellschaftl. Organisationen(Drittwirkung der Grundrechte). Andernfalls wäre ja ein jeder den Religionsgemeinschaften hilflos ausgeliefert . Eine zweite Frage, die hier überhaupt nicht diskutiert wird: wie weit dürfen Religionsgemeinschaften gehen bei der Ausübung archaischer Folklore?. Ab welcher "roten Linie" wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit überschritten?
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Ammar Ulabi™
Registriert seit: 08.05.2009
Kommentare: 3966
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30. Juli 2012 - 07:55 Uhr
Es ist und bleibt komisch - daher war auch der Ausspruch mit der "Komikernation" völlig passend, wenn auch von völlig inkompetenter Seite kommend - wenn all die Menschenrechts- und Selbstbestimmungsdebattler über 60 Jahre gebraucht haben werden, um mit ihrer unumstößlichen Rechtsgrundlage neuerdings Politisierungen und vor allem Kriminalisierungen von jahrtausende alten Praktiken engstirnig vorangetrieben und hergestellt zu haben.
Die erwartungsvollen Gernleser von solch zuvor vortitulierten Zeitungsüberschriften aus einem Land, wo nach vollbrachten Reformen und juristischen Bestätigungen ihres Fanatismus dann nur noch Milch und Honig fließen, sollten sich mal der daraus sich ergebenden Konsequenzen bewußt werden und die zu fordernden Verbote und Beschränkungen aus humanitären Gründen entsprechend weiträumig auslegen.
Angehende Mediziner, die sich in Deutschland ausbilden lassen (Studium und Praxis) müssen dann entsprechend Gelöbnisse unterzeichnen und Eide schwören, niemals entsprechende operative Praktiken wo auch immer anzuwenden, die nicht zu indizieren sind. Die erhalten ansonsten Berufs- und am besten gar ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot im Lande des Milch- und Honigflusses.
Eltern, die dazu das ebensolche Land verlassen um Erwünschtes vollziehen zu lassen, werden nach deren Rückkehr entweder hart bestraft oder aber entsprechend "des Feldes verwiesen".
Für die "Opfer" ist sodann ein Entschädigungsfonds zu bilden, woraus ihnen noch vor Erreichen deren Mündikeitsalter lebenslang ein Schmerzensgeld in auskömmlicher Höhe zu entrichten ist. Die Mittel dazu kommen aus den gleichen unbürokratischen Hilfsquellen wie die für seit 2008 notleidenden aber systemrelevanten Banken.
Das alles wird dann sicherlich ein Riesenspass, und die Gesellschaft hier darf sich dann dauerhaft selbst auf die Schultern klopfen für derartige Errungeschaften.
Das zu uns von außen dann einschallende Gelächter bildet sodann den perfekten Rahmen für diese vorherrschende Riesengaudi.
Narri Narro ! -
Friedrich Paulsen
Registriert seit: 25.07.2012
Kommentare: 110
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30. Juli 2012 - 08:00 Uhr
Herr Brombach bei aller Liebe. Es gibt Fakten, diese können nichteinmal Sie leugnen. Diese sind, dass die männliche Vorhaut weitaus mehr Nervenendungen besitzt als die weiblichen "Beschneidungsorgane?". Folgerichtig findet auch ein höheres Schmerzempfinden statt. Also warum, warum in aller Welt argumentieren Sie für die "Männliche", nicht jedoch für die "Weibliche" Beschneidung? Denn auch diese hat in gewissen Kulturkreisen Tradition. Ich kann Ihnen daher nicht Folge leisten, denn die Abscheu gegenüber einer weiblichen Beschneidung existiert nur in unseren Köpfen, da wir mit dieser eben nie konfrontiert werden. Aus medizinicher Sicht unergründlich. Zudem sind so viele Dinge bei dieser Debatte verquer. Zum einen, wie schon erwähnt, wird der Sohn durch die Beschneidung aufgewertet. Diese Aufwertung erfährt die Frau nicht oder nur direkter durch die Beschneidung des Sohnes. Der Vater wird durch die Beschneidung auch als ziemlich gläubig in der Familie erkannt und repräsentiert sozusagen Gott. Die Frau macht sich damit, wenn sie für eine Beschneidung argumentiert, nicht nur zur Gehilfin einer patriarchischen Gesellschaft, sondern unterstützt damit auch die Unterdrückung der Frauen. Es gibt nicht nur einen guten Grund, diesen Ritus zu unterbinden.
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Harald Meierhofer
Registriert seit: 12.09.2011
Kommentare: 2115
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30. Juli 2012 - 10:59 Uhr
@Roland Hellbardt: "Was anderes kommt mir bei den ganzen Diskussionen in den Sinn: Wir haben es hier, glaube ich, nicht nur mit einer Zunahme des Islamismus zu tun, so wie Kollege Mattmüller beständig zu schreiben beliebt, sondern mit einer allgemeinen Untergrabung der Säkularität"
Den Eindruck, dass sich die Religionen (*alle* großen Religionen in Deutschland), beflügelt von den Erfolgen in ihren fundamentalistischen Hochburgen (Iran, Pakistan, USA), in Deutschland den Leitsatz "Angriff ist die beste Verteidigung" zum Motto gegen den Kampf gegen die wohlverdiente gesellschaftliche Irrelevanz gewählt haben, habe ich auch.
Allein, es wird den Niedergang in die gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit nicht aufhalten. Auf lange Sicht werden die Vernunft und der Verstand über Glauben und Hokuspokus die Oberhand behalten.
Das ist wie mit Facebook. Heute muss man sich dafür rechtfertigen, dass man dort keinen Account hat. In 5 Jahren wird der verständnislos belächelt werden, der dort immer noch einen Account hat.
In Anlehnung an den Ikea-Slogan: "Glaubst Du noch, oder denkst Du schon?" -
Gelöschter Nutzer #804452
Registriert seit: 14.03.2011
Kommentare: 866
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30. Juli 2012 - 11:15 Uhr
@ Herr Meierhofer
>>"In 5 Jahren wird der verständnislos belächelt werden, der dort immer noch einen Account hat....."
In 5 Jahren wird sich diese Frage nicht mehr stellen, da gibt es kein Facebook mehr.
>>"Allein, es wird den Niedergang in die gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit nicht aufhalten. Auf lange Sicht werden die Vernunft und der Verstand über Glauben und Hokuspokus die Oberhand behalten."
Im Falle von Hokuspokus kann ich Ihnen Recht geben.
Im Falle des Glaubens irren Sie sich gewaltig!
Wobei Vernunft und Verstand den Glauben sowieso nicht ausschliessen,
falls Sie uns das suggerieren möchten :-) -
Harald Meierhofer
Registriert seit: 12.09.2011
Kommentare: 2115
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30. Juli 2012 - 13:15 Uhr
Herr Huber, ob Vernunft und Verstand mit Glauben zusammengehen, brauche ich mit Ihnen nicht zu diskutieren. Sie glauben ja...
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