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Bewährungsstrafe nach Geständnis

  • Do, 16. November 2006
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

62-jähriger Pensionär missbrauchte zwei Mädchen sexuell.

DREISAMTAL. Dreieinhalb Jahre Gefängnis, das wäre laut Plädoyer des Staatsanwalts die angemessene Strafe für einen 62-jährigen Angeklagten aus dem Dreisamtal gewesen, der zwischen 2003 und 2005 zwei Mädchen zwischen elf und dreizehn Jahren in 15 Fällen sexuell missbraucht hatte. Ein Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg hätte diese Strafe jetzt auch verhängt, hätte der Angeklagte seine Taten nicht zugegeben. So aber hat das Gericht die Freiheitsstrafe für den geständigen Angeklagten auf zwei Jahre festgesetzt und zur Bewährung ausgesetzt.

Er ist 59 Jahre alt, als er 2003 zum ersten Mal einem der beiden Mädchen, die bei ihm zu Besuch sind, über der Kleidung an die kindlichen Brüste fasst, ihren Schoß streichelt. Damit bricht er ein Tabu. In den folgenden zwei Jahren sinkt ...

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