Bis zum 15. März gilt in Teilen Baden-Württembergs erneut die Stallpflicht für Geflügel / Verbraucherschützer fordern Klarheit.
FREIBURG. Seit dem 1. Februar gilt wegen der Geflügelpest – besser bekannt als Vogelgrippe – in vielen Teilen Baden-Württembergs erneut Stallpflicht. Freilandhühner, die nicht mehr auf die Wiese dürfen, dürfen ...